Informationen für Mitglieder der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration

Zum 1. November 2025 wird § 27 der Gemeindeordnung NRW angepasst: Integrationsräte werden künftig „Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration“ heißen. Diese Änderung geht mit einer Ausweitung der inhaltlichen Zuständigkeiten einher und verankert den Auftrag zur Förderung der Potenziale von Menschen mit internationaler Familiengeschichte sowie der Chancengerechtigkeit noch stärker im institutionellen Gefüge der Kommunalpolitik. Eine detaillierte Übersicht der Änderungen finden Sie hier: „Begleitblatt Änderungen § 27 GO NRW“.

Die neue Gesetzeslage macht Anpassungen in den Regelwerken der Städte erforderlich. Der Landesintegrationsrat NRW stellt hierfür Mustervorlagen zur Verfügung, um die notwendigen Änderungen in der Hauptsatzung, ggf. der Zuständigkeitsordnung der Kommunen sowie in der Geschäftsordnung und der Satzung der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration vorzunehmen. Der Landesintegrationsrat NRW steht den Kommunen beim Start in die neue Amtsperiode und beim Übergang vom Integrationsrat zu den Ausschüssen für Chancengerechtigkeit und Integration gerne unterstützend zur Seite.

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